Die meisten unterschätzen die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihren Beruf vor der Rente aufgeben müssen. Früher gab es für alle Versicherten einen Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Heute ist diese Arteine Erwerbsminderungsrente. Unter Umständen muss ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, einen weniger qualifizierten Job annehmen. Dies ist eine seelische Belastung und kann zudem zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dann zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50% nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Renten.

Neben Angestellten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Studenten, Berufseinsteiger und Hausfrauen oder -männer von großer Bedeutung. Studenten oder Berufseinsteiger sind erst fünf Jahre nach dem Beginn ihrer ersten Berufstätigkeit vollständig durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Wenn die Arbeitskraft der Hausfrau oder des -mannes ausfällt, muss eine Ersatzkraft eingestellt werden, die sich adäquat um Kinder und Haushalt kümmert. Für Beamte gilt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit integrierter Dienstunfähigkeitsklausel ist empfehlenswert.