Jeder haftet für die Schäden, die er selbst verursacht – notfalls mit dem gesamten Vermögen. Haftpflicht ist also Verpflichtung zum Schadensersatz und somit ein absolutes Versicherungs-Muss für jedermann.
Die Vorteile:
– Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis zur jeweils vereinbarten Höhe ab.
– Sie müssen sich nicht mit den Forderungen der Geschädigten auseinandersetzen oder Anwälte und Gerichte einschalten.
– Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Familie.
Achtung! Achten Sie auf das Kleingedruckte. Man kann nicht für alle denkbaren Haftpflichtschäden eine Versicherung abschließen, sondern es gibt diverse Versicherungsart für viele Bereiche. Die private Haftpflichtversicherung ist nur eine aus einer Vielzahl von Haftpflichtversicherungen. (z.B. Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Betriebshaftpflicht,…)
Weiterführende Informationen:
Nach deutschem Haftungsrecht gibt es drei Haftungsarten:
1. Verschuldungshaftung
2. Gefährdungshaftung
3. Vertragshaftung
1. Zwischen einem schuldhaften Handel des Schädigers und dem Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Schuldhaftes Handeln ist die Verletzung eines Rechtsgutes durch den Schädiger in Form einer wiederrechtlichen Handlung.
2. Bei einer Gefährdungshaftung haftet der Schädiger (Kunde) allein aus dem Besitz oder Betrieb einer Sache heraus. Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Verschulden muss nicht vorliegen! z.B. Auto, Hund, Atomkraftwerk.
3. Bei der Vertragshaftung muss zwischen Schädiger und Geschädigtem ein gültiges Vertragsverhältnis bestehen.
Prinzipen des Haftpflichtversicherungsschutzes:
Um sich vor Haftpflichtansprüchen Dritter zu schützen, muss man sich vor Vertragsabschluss überlegen, für welchen Zeitrahmen die Versicherung gelten soll. Hierbei werden zwei Prinzipien unterschieden. Bei der Verstoßtheorie sind Haftpflichtansprüche abgesichert, wenn der Verstoß (Ursache) in die Laufzeit des Vertrages fällt. Bei dem sogenannten Claims-Made-Prinzip gilt die Absicherung wenn der Auftritt des Schadens (Meldung) des Versicherungsfalles in die Vertragslaufzeit fällt.