Ob Pferd, ob Hund, ob Katze… Tierbesitzer sollten kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung abschließen. Dabei geht nicht nur um Verletzungen, die anderen direkt durch das Tier zugefügt werden. Tierhalter können beispiels­weise auch für Folgeschäden haft­bar gemacht werden, wenn jemand vor ihrem Tier erschrickt und sich deshalb verletzt.

 
Die Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meer­schweinchen oder
Vögel ab. Für größere Tiere benötigen Halter eine
Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung.
 
 
Und ist das geliebte Tier einmal erkrankt oder hatte einen Unfall und muss operiert werden, so kann auch dies über eine Tierkranken und OP-Versicherung abgedeckt werden. Gerne beraten wir Sie und finden das passende Produkte für Ihren Vierbeiner.
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